Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr in Lingen (Ems)
Rechtsanwältin Rebecca Heitker
Ob Arbeitsrecht oder Mietrecht, auf unsere komplett digitalisierte Kanzlei ist Verlass.
Fast jeder Mensch kommt irgendwann in seinem Leben in eine Situation, in der er einen Rechtsanwalt braucht. In der Kanzlei Lindwehr in Lingen (Ems) erhalten Sie die bestmögliche Rechtsberatung und eine optimal auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung. Eine persönliche Vertrauensbasis, Erreichbarkeit bei Fragen und Problemen sowie Kostentransparenz sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr ist zugleich Fachanwältin im Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Frau Rechtsanwältin Rebecca Heitker hat ihren Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Aufgrund stetiger Fortbildung und Spezialisierung ist jederzeit ein hoher Beratungsstandard sichergestellt.
Wir beraten, übernehmen die außergerichtliche Korrespondenz sowie die gesamte Prozessführung und wickeln Vergleichsgespräche ab.
Sabrina Lindwehr & Rebecca Heitker Ihre zuverlässigen Rechtsanwältinnen
Häufig gestellte Fragen an die Rechtsanwältinnen
Nachfolgend gehen wir auf einige Themen ein, die unsere Mandanten oft beschäftigen:
Wie viel kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Erstberatung dürfen für Verbraucher maximal 190 Euro (netto) zzgl. Auslagen betragen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Anwältin?
Eine Rechtsanwältin berät und vertritt Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.
Wie beauftrage ich eine Anwältin?
Sie können einer Anwältin mündlich oder schriftlich ein Mandat erteilen.
Wie finde ich die richtige Rechtsanwältin?
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, einen Anwalt oder Fachanwalt zu konsultieren, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Im Anschluss an ein Beratungsgespräch ist der erste Eindruck entscheidend für eine Zusammenarbeit.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Die Person, die einen Rechtsanwalt einschaltet, muss für dessen Honorar aufkommen. Kommt es zu einem Gerichtsurteil, muss die unterlegene Partei sowohl die eigenen als auch die Kosten der Gegenseite begleichen. Einzige Ausnahme ist das Arbeitsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet trägt in erster Instanz jede Seite unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens die eigenen Kosten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Rechtsberatung. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 0591 – 31 96 29 00, per E-Mail an info∂lindwehr.com und über das Kontaktformular.