Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Notarin für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Lingen (Ems)Sabrina Lindwehr

Firmengründern und -inhabern bietet unsere Kanzlei einen umfassenden Service.

Die Gründung, aber auch Umstrukturierung oder Übergabe eines Unternehmens ist mit zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen verbunden, über die sich viele (angehende) Selbstständige nicht im Klaren sind. Für die Erfüllung einiger Vorgaben ist der Beistand eines Notars nötig.

Die Leistungen der Notarin für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht auf einen Blick

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Lingen (Ems) auf, wenn es um folgende rechtliche Verpflichtungen geht:

  • Gründung von Gesellschaften / Handelsregisteranmeldungen
    Kapitalgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Einzelunternehmen, die im Sinne eines Kaufmanns agieren, sind zu einem Eintrag im Handelsregister verpflichtet. Sowohl die Gründungsurkunde als auch der Gesellschaftsvertrag bedürfen der notariellen Form. Frau Lindwehr übernimmt alle erforderlichen Aufgaben und schafft so die rechtlichen Voraussetzungen.
  • Weitere Bereiche, die einer notariellen Beurkundung beziehungsweise Beglaubigung bedürfen, sind die Aufnahme neuer Gesellschafter, der Wechsel von Geschäftsführern, Kapitalmaßnahmen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmensverträge, Unternehmensnachfolge, die Auflösung von Gesellschaften, Umwandlungen sowie die Protokollierung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

Handelsregisteranmeldung

Die Anmeldung im Handelsregister ist ein wichtiger Schritt, den Unternehmen in vielen Ländern unternehmen müssen, um ihre Rechtsform und Geschäftstätigkeit offiziell zu registrieren. Als Notarin unterstützt Frau Lindwehr Sie bei der Beantragung einer Handelsregisteranmeldung. Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Prozess umfassen in der Regel folgende Schritte:

  • Beratung und Information: Wir beraten Sie über die rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Handelsregisteranmeldung, klären Sie über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente auf und stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, um den Prozess erfolgreich durchzuführen.
  • Überprüfung der Dokumente: Zur Überprüfung benötigen wir von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen, die für die Handelsregisteranmeldung Ihres Unternehmens relevant sind. Dies kann den Gesellschaftsvertrag, die Satzung, die Identitätsnachweise der Geschäftsführer oder Gesellschafter und andere relevante Dokumente umfassen. 
  • Dokumentenerstellung und Beglaubigung: In unserer Kanzlei können wir die erforderlichen Dokumente erstellen oder überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Beglaubigung durch Frau Lindwehr als Notarin verleiht den Dokumenten rechtliche Authentizität.
  • Vorlage beim Handelsregister: Nachdem die Dokumente beglaubigt wurden, leiten wir diese an die zuständige Handelsregisterstelle weiter. Wir übernehmen hier die Kommunikation mit der Behörde und stellen sicher, dass die Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden.
  • Mitteilung der Registrierungsnummer: Nach erfolgreicher Eintragung in das Handelsregister wird Ihnen die Handelsregisternummer mitgeteilt. Auf Wunsch können wir Ihnen eine beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs zur Verfügung stellen.
Zum Seitenanfang