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Beratung zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorge mit Ihrer Notarin in Lingen (Ems)

Patienten haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall einer Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Für die Vorsorge bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Sie können zwischen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wählen bzw. die Optionen kombinieren.

Als Rechtsanwältin und Notarin steht Ihnen Sabrina Lindwehr gerne beratend zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine optimal an Ihre Wünsche angepasste Vorsorgelösung. Selbstverständlich übernimmt unsere Kanzlei in Lingen (Ems) auch die notarielle Beglaubigung.

Wie unterscheiden sich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann von einem einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt werden. In der Verfügung werden zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe bewilligt bzw. untersagt. Liegt eine Einwilligungsunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt vor, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Eine sorgfältig ausgearbeitete Patientenverfügung kann sicherstellen, dass die medizinische Versorgung und Pflege im Einklang mit den individuellen Wünschen und Überzeugungen des Patienten steht, auch wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche bevollmächtigt – zum Beispiel für gesundheitliche Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.

Eine Vorsorgevollmacht kann eine wichtige rechtliche Absicherung sein, um sicherzustellen, dass die persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten eines Menschen im Falle von Unfällen, Krankheiten oder anderen Notfällen angemessen verwaltet werden.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Dokument, um sicherzustellen, dass die persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten einer Person im Falle von geistiger oder körperlicher Einschränkung angemessen geregelt werden.

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