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Notarin in Lingen (Ems) unabhängiger Beistand bei der Vertragsabschließung

Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften bedarf der notariellen Mitwirkung. Durch die Notarin werden Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vorgenommen.

Die Kerntätigkeit der Notarin bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete, wobei stets die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt werden muss:

  • Immobilienrecht (insbesondere Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte etc.).
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinanträgen etc.).
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Vaterschaftsanerkennungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen etc.)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen etc.)

Für einige der aufgezeigten Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber ausdrücklich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel Grundstückskaufverträge oder Erbverträge.

Auch besteht die Möglichkeit, dass sich Beteiligte der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. So ersetzt beispielsweise ein notarielles Schuldanerkenntnis ein Gerichtsurteil, sodass aus der vollstreckbaren Urkunde der Notarin die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Die Pflicht der Notarin umfasst auch die Aufklärung und unparteiliche Beratung der Beteiligten. Ohne einen triftigen Grund darf die Notarin zudem Amtshandlungen nicht verweigern.

Gerne stehen wir Ihnen in notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

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